Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 Gemeindeverordnung
17.09.2026 ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 11. September 2026 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 litera b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 777 600.– als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnungen 2026 bis 2029 für das Projekt «Talackerstrasse 64b, Schulhaus Neufeld, Anpassung Hauswartwohnung / Einbau Duschen und Garderoben, Ausführung».
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 14. September 2026
Stadt Thun
Der Gemeinderat
