Stadt Thun; Rechtsetzung
03.09.2026 ThunVerordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV)
(SSG 141.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 602/2026 vom 26. August 2026 die Revision der Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun genehmigt und auf 1. September 2026 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
