Wahl Gemeindepräsidium
03.09.2026 BurgisteinDer Gemeinderat hat für Sonntag, 29. November, folgende Wahlen (Urnenwahlen) gemäss Artikel 5 Abs. 1 des Reglements über die Urnenwahlen vom 5. Juni 2023 angeordnet:
Es sind zu wählen:
a) Nach dem Majorzverfahren die Präsidentin oder der Präsident der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person.
Gemäss Artikel 23 des Reglements über die Urnenwahlen vom 5. Juni 2023 werden die politischen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 16. Oktober, 17.00 Uhr, einzureichen.
Diese Wahlvorschläge haben folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Der Vorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
2. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als 1 Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
3. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der/des Vorgeschlagenen enthalten.
4. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichung tragen.
5. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
Burgistein, 24. August 2026
Der Gemeinderat
