Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 Gemeindeverordnung

  17.09.2026 Thun

Der Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 11. September 2026 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 litera b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 453 750.– als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2026 und 2027 für das Projekt «Hofstettenstrasse 14, Thunerhof, Kunstmuseum, Kasse Shop».

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 14. September 2026
Stadt Thun
Der Gemeinderat


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