Burgergemeinde Oberhofen

  15.10.2026 Oberhofen

Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Freitag, 20. November 2026, 19.30 Uhr, im Restaurant Rebleuten

Traktanden:
1. Protokoll der BG-Versammlung vom 18. Mai 2026; Genehmigung
2. Budget 2027; Genehmigung
3. Finanzplan 2026 – 2031; Kenntnisnahme
4. Wahlen (Infolge Ablauf der Amtszeit ist ein Präsident /eine Präsidentin zu wählen) – Hans Zumbach ist wieder wählbar
5. Balmholz Erweiterung Abbauperimeter
6. Planungskredit Projekt Rebleuten
7. Verschiedenes

Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung vom 18. Mai liegt bei der Burgerschreiberei vom 20. Oktober bis 19. November öffentlich auf. Eine Anmeldung unter info@ burgergemeinde-oberhofen.ch ist dafür erforderlich. Anträge für die Abänderung des Protokolls sind in vorgenannter Frist schriftlich an den Burgerrat einzureichen.

Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Oberhofen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage unter www.burgergemeinde-oberhofen.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Oberhofen, 9. Oktober 2026
Der Burgerrat


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