Öffentliche Bekanntmachung

  15.10.2026 Sigriswil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Verlängerung der Planungszone Zweitwohnungen
Der Gemeinderat von Sigriswil hat am 12. Oktober 2026, gestützt auf Art. 62 Abs. 4 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, mit sofortiger Wirkung beschlossen, die am 25. November 2024 beschlossene Planungszone Zweitwohnungen um drei Jahre, also bis 4. Dezember 2029, zu verlängern.

Grund für die Verlängerung ist die Tatsache, dass die Planungszone Zweitwohnungen am 4. Dezember 2026 ausläuft. Da die Mitwirkung zur Teilrevision Baureglement im Oktober/ November 2026 stattfindet, die Unterlagen anschliessend zur Vorprüfung im Februar 2027 eingereicht werden und die öffentliche Auflage der Teilrevision voraussichtlich frühestens Ende 2027 erfolgen kann, ist nachgewiesen, dass die neue Planung innert der ursprünglichen Frist nicht aufgelegt werden konnten (Art. 62 Abs. 4 BauG).

Der Gemeinderatsbeschluss zur Verlängerung der Planungszone liegt zusammen mit den Unterlagen zur Planungszone während 30 Tagen, das heisst vom 15. Oktober bis 16. November, in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Sigriswil öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verlängerung der Planungszone Zweitwohnungen kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Einsprache bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil erhoben werden. In der Einsprache kann nur geltend gemacht werden, die Verlängerung sei nicht notwendig.

Sigriswil, 12. Oktober 2026
Der Gemeinderat


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