Ordentliche Gemeindeversammlung

  08.10.2026 Heiligenschwendi

Dienstag, 10. November 2026, 20.00 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi

Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zur Beschlussfassung.

Traktanden:
1. Budget 2027; Genehmigung
2. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Akten zu Traktandum 1 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi zur Einsichtnahme öffentlich auf. An alle Haushaltungen wird die Botschaft zur Gemeindeversammlung zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die am 10. November 2026 das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Heiligenschwendi Wohnsitz verzeichnen, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat


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