Öffentliche Bekanntmachung

  22.10.2026 Thun

Geringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Überbauungsordnung UeO ak «Burgstrasse 2» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 13. Mai 2026 beschlossene Überbauungsordnung UeO ak «Burgstrasse 2» in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 9. September 2026 genehmigt.

Die Überbauungsordnung UeO ak «Burgstrasse 2» tritt am 23. Oktober 2026 in Kraft.

Die Unterlagen stehen im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.

Thun, 19. Oktober 2026
Der Gemeinderat


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