Gemeindeversammlung

  22.10.2026 Buchholterberg

Mittwoch, 25. November 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Heimenschwand

Traktanden:
1. Budget 2027

Beratung und Genehmigung
2. Finanzplan 2026–2031
Kenntnisnahme
3. Organisationsreglement
Beratung und Genehmigung
4. Ersatzwahl Mitglied Bildungskommission
Wahl eines Kommissionsmitglieds
5. Wahl Mitglied Betriebskommission
Wahl eines Kommissionsmitglieds
6. Abwasserentsorgungsreglement
Beratung und Genehmigung
7. Reglement für die Führung einer  Spezialfinanzierung betreffend die Bewirtschaftung der Gemeindewälder
Aufhebung
8. Erschliessung Überbauung Rohrimoos
Kenntnisnahme Kreditabrechnungen
9. Schulraumplanung
Information
10. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1, 2, 3, 6 und 7 liegen 30 Tage und die Unterlagen zum Traktandum Nr. 8 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) heruntergeladen werden.

Die Wahlvorschläge werden spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung im Thuner Amtsanzeiger publiziert und können zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) eingesehen werden.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll
Das Protokoll wird vom 3. Dezember 2026 bis 4. Januar 2027 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.

Der Gemeinderat


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