Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen
29.10.2026 OberhofenBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Fakultatives Budgetreferendum
Der Gemeindeverbandsrat Regionaler Sozialdienstes Oberhofen hat am 8. Oktober 2026 in Anwendung von Art. 23 Abs. 1 Bst. f des Organisationsreglements folgenden Beschluss gefasst:
Das ausgeglichene Budget 2027 mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 4 102 800.– wird genehmigt. Der Beitrag der Verbandsgemeinden beträgt Fr. 685 029.–.
Dieser Budgetbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, Telefon 033 244 14 00, bezogen oder eingesehen werden. Mindestens 5% der Stimmberechtigten oder eine Verbandsgemeinde können bis 5. Dezember beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen die Behandlung dieses Geschäftes durch die Delegiertenversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Verbandsrates in Rechtskraft.
Oberhofen, 22. Oktober 2026
Gemeindeverbandsrat
Regionaler Sozialdienst Oberhofen
