Kommissionswahlen gemäss Gemeindeordnung, Art. 60
05.11.2026 SigriswilErsatzwahl Infrastrukturkommission
Daniel Berger, Sigriswil, hat als Mitglied der Baupolizei- und Planungskommission per 31. Dezember demissioniert. An seine Stelle rückt gemäss Art. 39, Urnenwahl- und Abstimmungsreglement, Nils Oppliger, Endorf, als erster Ersatz nach. Da Nils Oppliger aktuell in der Infrastrukturkommission amtet, wird durch sein Kommissionswechsel eine Ersatzwahl für die Infrastrukturkommission notwendig. Wählbar sind alle in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen (Vorbehalten GO Art. 15, Unvereinbarkeit).
Einreichefrist und Erfordernisse
Das Vorschlagsrecht steht den Ortschaften, den politischen Parteien und weiteren Gruppierungen zu. Die Einreichefrist wird festgelegt auf: Freitag, 4. Dezember, 11.30 Uhr, Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Ortschaft, Partei, Wählergruppe, usw.). Die Kandidatinnen und Kandidaten sind mit folgenden Angaben zu melden:
Name, Vorname, Jahrgang,
Berufsbezeichnung, Wohnort
Die Bestimmungen über den Minderheitenschutz werden gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeverordnung angewendet.
Der Gemeinderat
