Abwasserentsorgungsverordnung und Wasserversorgungs - verordnung
10.10.2024 Forst-Längenbühl, Forst-LängenbühlGestützt auf Art. 23 ff. des Abwasserentsorgungsreglementes vom 6. Juni 2024 und gestützt auf Art. 32 ff. des Wasserversorgungsreglementes vom 27. November 2023 hat der Gemeinderat am 18. September 2024 die Abwasserentsorgungsverordnung und die Wasserversorgungsverordnung genehmigt. Diese beiden neuen Erlasse treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Gemeinderat verfolgt mit den entsprechenden Verordnungen eine langfristige stabile und solide Gebührenpolitik. Mit einer Ausnahme (maximale jährliche Gebühreneinnahmen) konnten die Empfehlungen des Preisüberwachers betreffend Gebührenanpassung in diesen beiden Erlassen umgesetzt werden.
Die entsprechenden Erlasse sind unter www. 3636.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Der Gemeinderat
