Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2018–2021

  04.02.2018 , Amsoldingen

Anlässlich der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Amsoldingen vom 30. November 2017 finden Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 statt.

Gestützt auf Art. 51 der Gemeindeordnung gibt der Gemeinderat den Stimmberechtigten die zu besetzenden Sitze bekannt:

Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium in einer Person Gyger Stefan stellt sich zur Wiederwahl.

4 Mitglieder des Gemeinderates Andrist Florian stellt sich zur Wiederwahl. Schwarz Niklaus stellt sich zur Wiederwahl. Steiner Monika stellt sich zur Wiederwahl.

4 Mitglieder der Infrastrukturkommission Andrist Daniel stellt sich zur Wiederwahl. Schiffmann Hans stellt sich zur Wiederwahl. Inäbnit Roger stellt sich zur Wiederwahl.

Das Gemeinderatsmitglied mit dem Ressort Infrastruktur ist von Amtes wegen Mitglied der Infrastrukturkommission, weshalb nur 4 Mitglieder zu wählen sind.

Gemäss Art. 51 der Gemeindeordnung können die Stimmberechtigten bis spätestens 30 Tage seit der ersten Publikation, also bis 16. Oktober 2017, beim Gemeinderat schriftlich Wahlvorschläge einreichen.

Der Wahlvorschlag ist von der vorgeschlagenen Person sowie von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Listen für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Die für den Gemeinderat und die ständigen Kommissionen sich zur Wiederwahl stellenden Mitglieder gelten als gesetzt und müssen von den Stimmberechtigten nicht nochmals vorgeschlagen werden.

Die Wahlvorschläge werden vom Gemeinderat mit dem Asudinger, der durch die Post allen Haushaltungen zugestellt wird, bekannt gegeben. Von diesem Zeitpunkt an liegen die Wahlvorschläge in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Wenn für den Gemeinderat und die Infrastrukturkommission weniger Kandidaten vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, können an der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden. Liegen weniger oder gleich viel gültige Vorschläge wie zu besetzende Sitze vor, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt (stilles Wahlverfahren). Liegen mehr Vorschläge vor, als Sitze zu vergeben sind, finden geheime Wahlen an der Gemeindeversammlung statt.

Die Einsetzung der externen Revisionsstelle auf eine Dauer von 4 Jahren wird der Gemeindeversammlung als Sachgeschäft unterbreitet. Es können vorgängig keine Wahlvorschläge eingereicht werden (Art. 4 Bst. g Gemeindeordnung).

Der Gemeinderat


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