Burgergemeinde Aufnahme neuer Burger in die Nutzniessung

  04.02.2018 , Amsoldingen

Burgerinnen und Burger, die neu den Burgernutzen beanspruchen wollen, teilen dies schriftlich bis zum 15. November 2017 dem Burger-Präsidenten, Kurt Schneiter, Oberdorf 1, mit.

Anspruch auf Nutzniessung hat, wer zu Beginn des neuen Nutzungsjahres
a) Das Burgerrecht der Burgergemeinde Amsoldingen besitzt
b) Das 20. Altersjahr zurückgelegt hat
c) Am 1. Oktober in der Gemeinde Amsoldingen seine Schriften hinterlegt hat
d) Bereit ist, ein oder mehrere Tagwerke zu leisten oder eine Tagwerks-Entschädigung von Fr. 80.– / Tag zu entrichten

Pro Haushalt besteht Anspruch auf max. drei Nutzungsrechte. Anmeldungen sind schriftlich bis 15. Nov. 2017 an den Burgerpräsidenten, Kurt Schneiter, Oberdorf 1, 3633 Amsoldingen, zu richten.

Der Burgerrat


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