Gebührentarif zum Begräbnisreglement

  04.02.2018 , Amsoldingen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 erfolgt folgende Bekanntmachung: Der Gemeinderat hat den Gebührentarif zum neuen Begräbnisreglement an der Sitzung vom 15. Januar 2018 beschlossen. Der Gebührentarif tritt rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft.

Gegen den Gebührentarif kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Der Gebührentarif liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann kostenlos bezogen werden.

Gemeinderat Amsoldingen


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