Erhöhung Grundgebühren Abfall

  20.06.2018 , Amsoldingen

Gemäss Abfallreglement liegt die Festsetzung der jährlichen Grundgebühren in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Ausführungsbestimmungen dazu sind im sogenannten Gebührentarif (Anhang zum Abfallreglement) geregelt.

Auf Antrag der Infrastrukturkommission hat der Gemeinderat beschlossen, die Grundgebühren per 1. Januar 2019, gestützt auf Art. 2 und 11 des Gebührentarifs zum Abfallreglement, wie folgt festzulegen:
– Grundgebühr Einpersonenhaushalt: Fr. 85.– (bisher Fr. 50.–)
– Grundgebühr Mehrpersonenhaushalt: Fr. 85.– (bisher Fr. 50.–)
– Grundgebühr pro Kleingewerbe ohne Wohnsitz in der Gemeinde: Fr. 85.– (bisher Fr. 80.–)

Gemeinderat Amsoldingen


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