Revision Gebührentarif für die Benützung der Mehrzweckanlage per 1. September 2018, fakultatives Referendum
11.07.2018 , AmsoldingenGestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, gibt der Gemeinderat Amsoldingen die Revision des Gebührentarifs für die Benützung der Mehrzweckanlage Amsoldingen bekannt. Der revidierte Gebührentarif wurde vom Gemeinderat am 2. Juli 2018 genehmigt. Die Inkraftsetzung dieser Änderungen erfolgt per 1. September 2018. Der neue Gebührentarif kann bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen eingesehen werden.
Die Revision des Gebührentarifs untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass die Änderung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird (Artikel 24 ff. Gemeindeordnung).
Der Gemeinderat
