Geringfügige nachträgliche Änderung der Überbauungsordnung «Areal Kreuz» nach Art. 122 Abs. 1–3 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
23.01.2019 , AmsoldingenBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Amsoldingen hat die geringfügigen nachträglichen Änderungen zur Anpassung an die BMBV am 14. Dezember 2018 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gemeinderat Amsoldingen