Öffentliche Mitwirkungsauflage
28.08.2019 , AmsoldingenGewässerraumplanung
Der Gemeinderat Amsoldingen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Gewässerraumplanung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen zur Gewässerraumplanung liegen vom Montag, 26. August 2019 bis und mit Mittwoch, 25. September 2019 in der Gemeindeverwaltung auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Amsoldingen, Dorfstrasse 35, 3633 Amsoldingen, zu richten.
Gemeinderat Amsoldingen