Burgergemeinde Amsoldingen

  16.10.2019 , Amsoldingen

Aufnahme neuer Burger in die Nutzniessung
Burgerinnen und Burger, die neu den Burgernutzen beanspruchen wollen, teilen dies schriftlich bis 8. November 2019 dem Burger-Präsidenten Kurt Schneiter mit. Anspruch auf Nutzniessung hat, wer zu Beginn des neuen Nutzungsjahres
a) Das Burgerrecht der Burgergemeinde Amsoldingen besitzt
b) Das 20. Altersjahr zurückgelegt hat
c) Am 1. Oktober in der Gemeinde Amsoldingen seine Schriften hinterlegt hat
d) Bereit ist, ein oder mehrere Tagwerke zuleisten oder eine Tagwerks-Entschädigung von Fr. 80.– / Tag zu entrichten

Pro Haushalt besteht Anspruch auf max. drei Nutzungsrechte. Anmeldungen sind schriftlich bis 8. November 2019 an den Burger-Präsidenten, Kurt Schneiter, Oberdorf 1, 3633 Amsoldingen, zu richten.

Der Burgerrat


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