Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020

  18.11.2020 , Amsoldingen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Angesichts der Covid-19-Situation hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Durchführung der für den 1. Dezember 2020 geplanten Gemeindeversammlung zu verzichten und am
13. Dezember 2020 über sechs Vorlagen an der Urne abstimmen zu lassen. Der Regierungsstatthalter hat die entsprechende Bewilligung erteilt. Die Unterlagen zu den Traktanden können vom 12. November bis 11. Dezember in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:
1. Jahresrechnung 2019; Genehmigung
2. Budget und Steueranlage 2021; Genehmigung
3. a) Neues Gemeinschaftsgrab; Kreditbewilligung
b) Genehmigung Teilrevision; Begräbnisreglement
4. Einführung Schulsozialarbeit; Genehmigung Übertragungsreglement
5. Ausscheidung Gewässerräume; Genehmigung Zonenplan und Baureglement

Ausübung des Abstimmungsrechts
– Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Amsoldingen wohnhaft sind.
– Das Abstimmungsmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 11. Dezember, 12.00 Uhr, ein Doppel verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Lokal in der Mehrzweckanlage (Eingangshalle), Steghalten 1, 3633 Amsoldingen, wie folgt geöffnet:
Sonntag, 13. Dezember, 10.30 bis 11.30 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung an der Dorfstrasse 35 eingeworfen werden (letzte Leerung: Sonntag, 13. Dezember, 10.30 Uhr). Im übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind. Am 29. November findet eine eidgenössische Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und dieses getrennt mit den offiziellen Antwortkuverts retournieren.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet in der Mehrzweckanlage, Steghalten 1, 3633 Amsoldingen statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.amsoldingen.ch publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67, Bst. a, VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat

 


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