Anpassung Gebührentarif zum Begräbnisreglement

  20.01.2021 , Amsoldingen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 erfolgt folgende Bekanntmachung: Der Gemeinderat hat den Gebührentarif, gestützt auf Artikel 30, Abs. 3, Begräbnisreglement, an der Sitzung vom 11. Januar 2021 angepasst. Der Gebührentarif tritt rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft.

Gegen den Gebührentarif kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Der Gebührentarif liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann kostenlos bezogen werden.
Gemeinderat Amsoldingen


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