Einwohnergemeindeversammlung

  19.05.2021 , Amsoldingen

Mittwoch, 9. Juni 2021, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Amsoldingen

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2020; Genehmigung (Referent Niklaus Schwarz)
2. Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung; Genehmigung (Referent Niklaus Schwarz)
3. Sanierung öffentliche Abwasseranlagen; Genehmigung Rahmenkredit (Referent Mario Mester)
4. Vorprojekt + Zukunftsplanung Areal Schul- und Gemeindehaus, Mehrzweckanlage; Genehmigung Planungskredit (Referent Stefan Gyger)
5. Gesamtrevision Gemeindeordnung inkl. Anhang; Genehmigung (Referent Stefan Gyger)
6. Erhöhung Stellenprozente Gemeindeverwaltung; Genehmigung (Referent Stefan Gyger)
7. Verschiedenes (Referent Stefan Gyger)

Hinweise
– Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 5 liegen vom 6. Mai bis und mit 9. Juni in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf und werden auf der Homepage hochgeladen.
– Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen vom 31. Mai bis und mit 9. Juni in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf und werden auf der Homepage hochgeladen.
– Zu den restlichen Traktanden erfolgt keine Aktenauflage.
– Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Juni wird spätestens sieben Tage nach der Versammlung, das heisst ab 16. Juni, während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann gegen seinen Wortlaut beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
– Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Schutzmassnahmen infolge Covid-19
– Der Gemeinderat hat nach Vorgabe der Covid-19-Verordnung besondere Lage Art. 4, ein Schutzkonzept erarbeitet und die Schutzmassnahmen definiert.
– Der Einlass in die Mehrzweckanlage erfolgt ab 19.15 Uhr.
– Der Abstand von 1,5 Meter ist beim Eintreten sowie beim Verlassen des Versammlungslokals einzuhalten.
– Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Für die Organisation von Schutzmasken ist jeder und jede Versammlungsteilnehmende selber verantwortlich.
– Zur Nachverfolgung bei einer allfälligen Infektion werden die Personalien aller Anwesenden aufgenommen. Diese werden nach 14 Tagen vernichtet.
– Die Sitzplätze werden den Versammlungsteilnehmenden zugewiesen. Wir bitten Verwandte und Familien, möglichst gemeinsam anzustehen, damit diese jeweils nebeneinander sitzen können.

Die Versammlungsteilnehmenden werden gebeten, frühzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen und die Anweisungen zu beachten.

Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat


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