Gesamtrevision Personalreglement inkl. Anhang per 1. Januar 2022; fakultatives Referendum

  02.06.2021 , Amsoldingen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, gibt der Gemeinderat Amsoldingen die Revision des Personalreglements inklusive Anhang bekannt. Das revidierte Personalreglement inklusive Anhang wurde vom Gemeinderat am 11. Dezember 2020, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, genehmigt. Die Inkraftsetzung dieser Änderungen erfolgt per 1. Januar 2022. Das revidierte Personalreglement inklusive Anhang sowie der Vorprüfungsbericht des Amts für Gemeinden und Raumordnung, können bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen oder auf der Homepage eingesehen werden.

Die Revision des Personalreglements inklusive Anhang untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass die Änderung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird (Artikel 24 ff., Gemeindeordnung). Das Personalreglement inklusive Anhang tritt in Kraft, sofern das fakultative Referendum nicht ergriffen wird.
Der Gemeinderat


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