Änderung baurechtliche Grundordnung, Ausscheidung Gewässerräume

  28.07.2021 , Amsoldingen

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die von der Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2020 beschlossene Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Ausscheidung Gewässerräume, in Anwendung von Art. 61 Baugesetz (BauG, BSG 721.0) vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 7. April 2021 genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend per 8. Mai 2021.

Die Genehmigung des AGR wird hiermit nach Art. 110 Bauverordnung (BauV, BSG 721.1) vom 6. März 1985 resp. Art. 45 Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gegeben. Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Gemeinderat Amsoldingen


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote