Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2022–2025

  15.09.2021 , Amsoldingen

Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2021 finden Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 statt.

Gestützt auf Art. 51 der Gemeindeordnung gibt der Gemeinderat den Stimmberechtigten die zu besetzenden Sitze bekannt:

Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium in einer Person
Gyger Stefan
stellt sich zur Wiederwahl

4 Mitglieder des Gemeinderates
Gottier Marianne
stellt sich zur Wiederwahl
Mester Mario stellt sich zur Wiederwahl
Schwarz Niklaus stellt sich zur Wiederwahl
Schmid Markus stellt sich zur Wiederwahl

4 Mitglieder der Infrastrukturkommission
Messerli Hanspeter
stellt sich zur Wiederwahl
Berger Michael stellt sich zur Wiederwahl
Inäbnit Roger stellt sich nicht zur Wiederwahl
Schiffmann Hans stellt sich nicht zur Wiederwahl

Das Gemeinderatsmitglied mit dem Ressort Infrastruktur ist von Amtes wegen Mitglied der Infrastrukturkommission, weshalb nur vier Mitglieder zu wählen sind.

Gemäss Art. 51 der Gemeindeordnung können die Stimmberechtigten bis spätestens 30 Tage seit der ersten Publikation, also bis 11. Oktober, beim Gemeinderat schriftlich Wahlvorschläge einreichen.

Der Wahlvorschlag ist von der vorgeschlagenen Person sowie von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Listen für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Die für den Gemeinderat und die ständigen Kommissionen sich zur Wiederwahl stellenden Mitglieder gelten als gesetzt und müssen von den Stimmberechtigten nicht nochmals vorgeschlagen werden.

Die Wahlvorschläge werden vom Gemeinderat mit dem Asudinger, der durch die Post allen Haushaltungen zugestellt wird, bekanntgegeben. Von diesem Zeitpunkt an liegen die Wahlvorschläge in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Wenn für den Gemeinderat und die Infrastrukturkommission weniger Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, können an der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden. Liegen weniger oder gleich viel gültige Vorschläge wie zu besetzende Sitze vor, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt (stilles Wahlverfahren). Liegen mehr Vorschläge vor als Sitze zu vergeben sind, finden geheime Wahlen an der Gemeindeversammlung statt.

Die Einsetzung der externen Revisionsstelle auf eine Dauer von vier Jahren wird der Gemeindeversammlung als Sachgeschäft unterbreitet. Es können vorgängig keine Wahlvorschläge eingereicht werden (Art. 4 Bst. g Gemeindeordnung).
Der Gemeinderat


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