Burgergemeinde Aufnahme neuer Burger/innen in die Nutzniessung
29.09.2022 , AmsoldingenBurgerinnen und Burger, die neu den Burgernutzen beanspruchen wollen, teilen dies schriftlich bis 31. Oktober dem Burger-Präsidenten Daniel Schneiter, Allmendingenstrasse 12, 3608 Thun mit.
Anspruch auf Nutzniessung hat, wer zu Beginn des neuen Nutzungsjahres
a) das Stimmrecht der Burgergemeinde Amsoldingen besitzt,
b) das Burgerrecht der Burgergemeinde Amsoldingen besitzt,
c) das 20. Altersjahr zurückgelegt hat,
d) bereit ist, ein oder mehrere Tagwerke zu leisten oder eine Tagwerksentschädigung von Fr. 80.–/Tag zu entrichten.
Der Burgerrat bestimmt Art und Anzahl der zu leistenden Tagwerke/Person (Tagwerkspflicht bis zum 60. Altersjahr)
e) Führen mehrere anspruchsberechtigte Personen gemeinsam einen Haushalt, wird an diese insgesamt höchstens 3 Nutzungsrechte ausgerichtet.
Der Burgerrat
