Verkehrsmassnahme beim Bach
04.02.2018 Verkehrsmassnahmen, AmsoldingenDer Gemeinderat Amsoldingen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 mit Zustimmungsverfügung des Tiefbauamtes des Kantons Bern folgende Verkehrsmassnahme:
Verbot für Lastwagen
Zubringerdienst gestattet
Gemeindestrasse «beim Bach»
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Diese Verfügung tritt nach dem Errichten der Signalisation in Kraft.
Der Gemeinderat
