Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle

  26.06.2025 Uttigen

Der Gemeinderat Uttigen hat am 12. November 2024 die Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle vom 24. Februar 2021 beschlossen. Mit der Änderung des kantonalen Lufthygienegesetzes (BSG 823.1) wir der Vollzug der Feuerungskontrolle ab 1. August 2025 an den Kanton übertragen und ist nicht mehr Gemeindeaufgabe.

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (BSG 170.111) sowie gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 12. November 2024 wird hiermit die Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle per 30. Juni 2025 bekannt gemacht.
Der Gemeinderat


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