Aufhebung Gebührenreglement für die Kontrolle der Feuerungsanlagen

  07.08.2025 Seftigen

Per 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen.

Aufgrund der Anpassungen des übergeordneten Rechts hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 4. August 2025 das «Gebührenreglement für die Kontrolle der Feuerungsanlagen» per 31. Juli 2025 ausser Kraft gesetzt.

Der Gemeinderat


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