Aufhebung Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen

  08.05.2025 Stocken-Höfen, Stocken-Höfen

Per 1. Januar 2024 wurde das Gesetz über die Information und die Medienförderung durch den Kanton Bern in Kraft gesetzt.

Gestützt darauf wurde die bestehende Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen hinfällig, da die kantonalen Vorschriften die Inhalte der kommunalen Verordnung bereits abdecken.

Anlässlich seiner Sitzung vom 29. April 2025 hat der Gemeinderat daher die Aufhebung der Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen rückwirkend per 31. Dezember 2024 genehmigt.
Im Sinne von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird diese Aufhebung hiermit bekannt gemacht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat


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