Auflage Protokoll Gemeindeversammlung vom 4. Dezember
18.12.2025 UttigenGemäss Art. 98 des Organisationsreglements der Gemeinde Uttigen (OgR) wird das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens acht Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 liegt seit 12. Dezember 2025 bis 26. Januar 2026 (Verlängerung der Auflage aufgrund Weihnachtsferien Verwaltung) öffentlich auf. Das Protokoll kann während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Bühlweg 1, Uttigen, eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann schriftlich beim Gemeinderat Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden.
Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen gegen das Protokoll und genehmigt dieses im Anschluss an die öffentliche Auflage. Das vom Gemeinderat genehmigte Protokoll wird schliesslich in anonymisierter Form auf der Homepage der Gemeinde unter Gemeindeversammlungen aufgeschaltet.
Der Gemeinderat
