Baupublikation Reutigen
21.07.2022 Baupublikationen, ReutigenGesuchsteller: Burgergemeinde Reutigen, Dorfplatz 2, 3647 Reutigen.
Bauvorhaben: Umnutzung ehem. Raiffeisenräumlichkeiten zu Versammlungszwecken der Burgergemeinde Reutigen und der gelegentlichen Vermietung an private Dritte.
Standort / Parzelle: Dorfplatz 2, Reutigen-Gbbl. 6, Dorfzone.
Schutzzonen: Ortsbildgebiet, K-Objekt.
Hinweis: Alles bestehend, keine äusserlichen Veränderungen.
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
Gemäss Gesuchsakten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehende Anschlüsse.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. August 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Reutigen, 5. Juli 2022
Baubewilligungsbehörde Reutigen
