Baupublikation Reutigen
16.06.2022 Baupublikationen, ReutigenGesuchsteller: Martina Rupp Betz, Rätschengässli 22, 8302 Kloten.
Projektverfasser: Peter Kämpf Holzbau AG, Wilerweg 30, 3754 Diemtigen.
Bauvorhaben: Anbau Lift auf Südwestfassade, geringfügige interne Anpassungen Wohnung DG, Einbau Bad in best. Büro im UG, Einbau von DFF auf Westund Ostseite.
Standort / Parzelle: Mattenweg 1, Reutigen-Gbbl. 562, Dorfzone.
Beanspruchte Ausnahme: Erweiterung nach Aussen / Abweichung Vorschriften Dorfzone, Art. 1+2 GBR.
Schutzzone: Ortsbildgebiet.
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
Gemäss Gesuchsakten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehende Anschlüsse.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Juli 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Reutigen, 7. Juni 2022
Baubewilligungsbehörde Reutigen
