Baupublikation Reutigen
20.01.2022 Baupublikationen, ReutigenGesuchsteller: Jonas und Livia Bettschen, Niesenweg 1, 3647 Reutigen.
Projektverfasser: Roth Renovationen GmbH, Michael Roth, Industriestrasse 117, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Südöstliche Erweiterung des UG und des Wohnraumes im EG und OG; neue Flachdachterrasse im OG-Bereich; Anbau neuer Treppenaufgang mit Windfang; neuer Kellerabgang auf Westseite; Erstellen von 2 Längsparkplätzen entlang des Niesenwegs
Standort / Parzelle: Niesenweg 1, Reutigen-Gbbl. 749.
Zone: Wohnzone.
Koordinaten: 2 614 247 / 1 171 720.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten der minimalen Raumhöhe (Art. 67 BauV). Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG i.V.m. Art. 28 BauG). Abweichende Dachgestaltung für Anbau (Art. 8 GBR). Unterschreiten grosser Grenzabstand und Gebäudeabstand (Art. 33 GBR).
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
Gemäss Gesuchsakten und Profilen.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehende Anschlüsse im Mischsystem, neue Dachflächen werden in die Mischwasserleitung eingeleitet.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. Februar 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Reutigen, 17. Januar 2022
Baubewilligungsbehörde Reutigen
