Baupublikation Reutigen
24.03.2022 Baupublikationen, ReutigenGesuchsteller: Christina und Simon Pfister, Simmenfluhweg 18, 3647 Reutigen.
Projektverfasser: Wiedmer Holzbau AG, Heinz Wiedmer, Angen 25, 3753 Oey.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung, Einbau Schlepper, Heizungswechsel von Öl zu Fernwärme, Abbruch Kamin.
Standort / Parzelle: Allmend 19, Reutigen-Gbbl. 807.
Nutzungszone: Wohnzone.
Koordinaten: 2 614 290 / 1 171 587.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten des zulässigen Masses für Dachaufbauten gemäss Art. 8 GBR; Unterschreiten der lichten Raumhöhe gemäss Art. 67 BauV.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich A.
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Gemäss Gesuchsakten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an die öff. Schmutzabwasserleitung, Versickerung Dachwasser vor Ort (best. Schächte).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. April 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Reutigen, 8. März 2022
Baubewilligungsbehörde Reutigen
