Baupublikation Seftigen

  04.03.2020 Baupublikationen, Seftigen

Gesuchsteller: Andreas und Regula Fankhauser, Oberdorfstrasse 25, 3662 Seftigen.
Projektverfasser: 1. Allotherm AG, Moosweg 11, 3645 Gwatt; 2. Jürg Tschan Agrarbauten GmbH, Talackerstr. 81, 3600 Thun; 3. Jampen Söhne AG, Oberdorfstrasse 14, 3662 Seftigen.
Bauvorhaben: 1. Umbau Stall, Einbau Fernwärmezentrale für Holzschnitzel, Erstellen von Fernwärmeleitungen; 2. Neubau Boxenlaufstall für Mutterkühe, Güllenkasten, Erschliessung; 3. Ausbau Dachgeschoss Bauernhaus.
Standort / Parzelle: 1. Oberdorfstrasse 27, 2. Oberdorfstrasse 27a, 3. Oberdorfstrasse 25, alle Parzellen Nr. 282, Fernwärmeleitungen Nr. 282, 962, 13, 1223.
Koordinaten: 1. 2 607 717 / 1 182 060; 2. 2 607 650 / 1 182 175; 3. 2 607 722 / 1 182 124.
Nutzungszonen: Landwirtschaftszone LWZ, ZöN (Fernwärmeleitungen).
Schutzzone / -objekt: Schützenswert Nr. 25, erhaltenswert Nr. 27.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff., nur für Nr. 3).
Gewässerschutzmassnahmen: Häusliche Abwasser in ARA, Landwirtschaftliche Abwasser in Güllenkasten, Sauberwasser vor Ort oberflächlich versickert. Gewässerschutzbereich B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Seftigen, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
30. März 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 24. Februar 2020

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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