Baupubllikation Reutigen
05.06.2025 Baupublikationen, ReutigenBauherrschaft: Marcel Vetsch und Barbara Stoller Vetsch, Dorfstrasse 29, 3647 Reutigen
Projektverfasserin: Bärtschi Variohaus AG, Reto Zumkehr, Schwandistrasse 29, 3714 Frutigen
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau EFH mit Aufstockung; Anbau Garage und Sitzplatzüberdachung; neue aussenaufgestellte Wärmepumpe; Abbruch Gebäude 9a; Anpassen Strassenanschluss.
Standort / Parzelle: Heitiweg 9, Reutigen, ParzelleNr. 790
Koordinaten: 2 614 336 / 1 171 674
Nutzungszone: Wohnzone
Gewässerschutzbereich: Au
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art 35 GBR und Art. 80/81 SG)
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Gemäss Gesuchsakten
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3158 Reutigen Zudem sind die Akten online über das eBau-Portal einzusehen: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/225092
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. Juli 2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Reutigen, 26. Mai 2025
Baubewilligungsbehörde Reutigen