Behörden- und Personalverordnung
19.06.2025 Forst-LängenbühlGestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat an der Sitzung vom 14. Mai 2025 die Teilrevision der Behörden- und Personalverordnung genehmigt hat. Unter Vorbehalt, allfälliger Beschwerden treten die Änderungen per 1. Juli 2025 in Kraft.
Die entsprechende Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat