Belagsarbeiten gemäss Zustandsanalyse 2024

  04.04.2024 Sigriswil, Sigriswil

Kreditgenehmigung/Finanzreferendum

Auf Basis der im Jahre 2012 durchgeführten Strassenzustandsanalyse ist in der Investitionsrechnung ein jährlich wiederkehrender Betrag für Belagssanierungen eingestellt. Der Fokus richtet sich dabei auf die Erhaltung des in der Analyse als «gut» und «ausreichend» ausgewiesenen Strassennetzes, damit man diesen Zustand sichern kann.

Im Jahr 2024 ist einerseits eine Oberbaustabilisierung und eine neue Tragdeckschicht auf je einem Abschnitt des Hauetenweg sowie des Bodenweg vorgesehen. Im Weiteren werden Synergien mit dem Bauprojekt der Wasserversorgung Sigriswil genutzt und Abschnitte des Erizbühl-, Oberdorf-, Schwandi- und Emmitweg saniert.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. März 2024 einen Kredit in der Höhe von Fr. 395 000.– genehmigt. Gemäss Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2021 unterliegt dieser Kreditbeschluss des Gemeinderates dem Finanzreferendum; er wird hiermit mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb dieser Frist können 5% der Stimmberechtigten mittels ihrer Unterschrift die Behandlung des Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Sollte das Finanzreferendum ergriffen werden, müssen die Unterschriftenlisten Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und die eigenhändige Unterschrift enthalten. Die Unterschriftenlisten sind handschriftlich und in Blockschrift auszufüllen. Die Unterschriftenlisten sind bis Montag, 6. Mai 2024, 11.30 Uhr, der Gemeindeschreiberei Sigriswil abzugeben.

Läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab, wird der Beschluss des Gemeinderates rechtskräftig. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil oder auf www.sigriswil.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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