Beschluss der Sitzung der Regionalen Kulturkommission des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Thun

  16.01.2025 Thun, Thun

Dienstag 17. Dezember 2024, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun

Die Regionale Kulturkommission des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Thun beschliesst die Teilrevision des Organisationsreglement (Art. 53 Abs. 1 Bst. b)

Art. 53 Abs. 1 Bst b) alt: Faktor 4
Amsoldingen, Fahrni, Reutigen, Seftigen, Stocken-Höfen, Uebeschi, Zwieselberg

Art 53 Abs.1 Bst b) neu: Faktor 4
Amsoldingen, Fahrni, Reutigen, Seftigen, Stocken-Höfen, Uebeschi

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Bern vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (Nr. 1 bis 7) und innert 10 Tagen seit der Wahl (Nr. 8.1, 8.2 und 8.3) beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun
Der Geschäftsführer
Stefan Haslebacher


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