Beschlussfassung

  02.05.2024 Thierachern, Thierachern

Der Gemeinderat von Thierachern hat am 22. April in Anwendung von Art. 6, Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Thierachern in der Fassung vom 4. Dezember 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Ersatz Hydrantenleitung Rothacher-Areal
Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 140 000.–

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit erstmaliger Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom Donnerstag, 2. Mai können mindestens 5% aller Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Thierachern in Rechtskraft.

Thierachern, 29. April 2024

Der Gemeinderat


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