Burgergemeinde Höfen Ausschreibung Pachtland

  09.11.2023 Stocken-Höfen, Stocken-Höfen

Der Burgerrat Höfen verpachtet das freiwerdende Burgerland an die im Ortsteil Höfen wohnhaften, nutzungsberechtigten Burgerinnen und Burger, die auf eigene Rechnung einen Landwirtschaftsbetrieb führen (Selbstbewirtschafter/in gemäss Art. 9 BGBB).

Folgende Landwirtschaftsparzellen werden per 1. Januar 2024 zur Pachtbewirtschaftung frei:
Nr. Lage Fläche in a Jahreszins
16 Schützenhaus 51 Fr. 255.–
17 Schützenhaus 55 Fr. 275.–
18 Schützenhaus 55 Fr. 247.50

Es gilt das Nutzungsreglement der Burgergemeinde Höfen vom 7. Juni 2021, welches beim Sekretär/Kassier bezogen werden kann. Der Burgerrat ist für die Vergabe abschliessend zuständig.

Interessierte Landwirte, welche die Nutzungskriterien gemäss Art. 4 und 9 des Nutzungsreglements erfüllen, bewerben sich bis spätestens 4. Dezember 2023 (Eingangsdatum) schriftlich oder per E-Mail beim Sekretär/Kassier (t.reus ser@bluewin.ch).

Es sind folgende Nachweise zu erbringen:
– Einkommen zu mindestens fünfzig Prozent mit dem von ihnen geführten Landwirtschaftsbetrieb anhand der Steuerveranlagung 2022
– Bewirtschaftete Gesamtbetriebsfläche anhand der GELAN-Frühlingserhebung vom 2023

Höfen, 9. November 2023

Der Burgerrat


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