Ersatzwahl in den Gemeinderat Burgistein (Legislatur 2017–2020)

  04.02.2018 , Burgistein

Für den im August 2017 zurückgetretenen Gemeinderat Beat Aebischer wurde eine Ersatzwahl nötig.
Wenn nicht mehr Kandidaten vorhanden als Sitze zu vergeben sind, erfolgt die Wahl gemäss Art. 31 des Reglementes über die Urnenwahl vom 13. Dezember 2014 der Gemeinde Burgistein, im stillen Wahlverfahren.
Es wurde eine Kandidatur eingereicht. Die angekündigte Gemeinderatswahl vom 26. November 2017 findet somit nicht statt.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2017 die eingereichte Kandidatin

Silvia Neuenschwander, Niederschönegg 84L, Burgistein (parteilos/portiert durch SVP)

als gewählt erklärt.

Rechtsmittelbelehrung
In Wahlsachen ist die Beschwerde innert 10 Tagen nach der Wahl schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).

Gemeinderat Burgistein


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