Ordentliche Gemeindeversammlung

  04.02.2018 , Burgistein

Samstag, 9. Dezember 2017, 13.30 Uhr, Schulhaus Burgiwil

Traktanden
1. Genehmigung des Protokolls vom 12. Juni 2017
2. Voranschlag 2018:
a) Genehmigung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
b) Genehmigung des Voranschlages 2018
c) Kenntnisnahme des Finanzplans
3. Reglemente:
a) Organisationsreglement (OgR); Genehmigung Totalrevision
b) Personalreglement; Genehmigung Totalrevision
4. Wahlen:
a) Wahl bzw. Wiederwahl von zwei Mitgliedern der Schulkommission
b) Wahl des Rechnungsprüfungsorgans
5. Informationen durch den Gemeinderat
6. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf.

Informationen
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird sämtlichen Haushaltungen zugestellt.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun einzureichen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Burgistein angemeldet sind.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung und zum anschliessenden Apéro freundlich eingeladen.

Burgistein, 30. Oktober 2017

Gemeinderat Burgistein


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