Ordentliche Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2017 Ergebnisse

  04.02.2018 , Burgistein

An der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2017 haben insgesamt 82 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen (9,5% der Stimmberechtigten). Sie haben folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung des Protokolls vom 12. Juni 2017
2. Voranschlag 2018:
a) Genehmigung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
b) Genehmigung des Voranschlages 2018
c) Kenntnisnahme des Finanzplans
3. Reglemente:
a) Genehmigung des Organisationsreglements (inkl. indirekter Änderung des Baureglements)
b) Genehmigung des Personalreglements
4. Wahlen:
a) Wiederwahl von Ursula Segginger, Niederschönegg 84p, 3664 Burgistein, als Mitglied der Schulkommission
Wahl von Toni Kropf, Breiten 48c, 3664 Burgistein, als Mitglied der Schulkommission (Ersatz für Silvia Neuenschwander)
b) Wahl der Finances Publiques AG als Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsdauer vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021
5. Fusionsabklärungen
Nach der durchgeführten Konsultativabstimmung soll zwecks Fusionsabklärungen eine Arbeitsgruppe mit anderen Gemeinden eingesetzt werden.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun einzureichen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird nach den Bestimmungen des neuen Organisationsreglementes (Inkrafttreten auf 1. Januar 2018) 30 Tage öffentlich aufgelegt, d. h. vom 8. Januar bis 6. Februar 2018. Während der Auflage kann schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.

Burgistein, 11. Dezember 2017

Gemeinderat Burgistein


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