Überbauungsordnung Nr. 1 «Alpenblick» – Öffentliche Auflage geringfügige Änderung nach Artikel 122 Absatz 7 BauV

  04.02.2018 , Burgistein

Öffentliche Planauflage Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Alpenblick»
Der Gemeinderat Burgistein bringt gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Artikel 122 Absatz 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 8. Januar 2018 bis 6. Februar 2018, in der Gemeindeschreiberei Burgistein öffentlich auf.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Artikel 122 BauV zu beschliessen.

Innert der Auflagefrist kann sowohl gegen das geringfügige Verfahren als auch gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Burgistein schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Der Gemeinderat


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