Inkraftsetzung Erlasse

  04.02.2018 , Burgistein

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat von Burgistein bekannt, dass die von der ordentlichen Gemeindeversammlung am 7. Dezember 2019 beschlossenen Erlasse namentlich das Feuerwehrreglement, das Reglement über die Spezialfinanzierungen aus altrechtlichen Mehrwertabschöpfungen auf den 7. Dezember 2019 und das Reglement über die Mehrwertabschöpfungen sowie das Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhaltung Liegenschaften des Finanzvermögens auf 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind.

Der Gemeinderat hat zudem auf den 1. Januar 2020 die Anpassung des Artikels 17 Absatz 1 der Verordnung zum Wasserversorgungsreglement und die Verordnung über die Verwendung der Reingewinne aus Schulanlässen in Kraft gesetzt.

Die Erlasse können auf der Website der Gemeinde Burgistein eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Burgistein, 5. März 2020

Gemeinderat Burgistein


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