Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Alpenblick» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
07.03.2018 , BurgisteinBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Burgistein hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Alpenblick» am 19. Februar 2018 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Ortsund Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Burgistein, den 8. März 2018
Der Gemeinderat
Gemeinde Burgistein