Ordentliche Gemeindeversammlung

  31.05.2018 , Burgistein

Montag, 18. Juni 2018, 20.00 Uhr, Schulhaus Burgiwil

Traktanden
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2017
2. Kenntnisnahme der Abrechnung über den Investitionskredit Feuerwehrmagazin / Werkhof Weierboden
3. Fusionsabklärungen
4. Informationen durch den Gemeinderat
5. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf.

Informationen
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird sämtlichen Haushaltungen zugestellt.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun einzureichen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Burgistein angemeldet sind.

Burgistein, 17. Mai 2018

Gemeinderat Burgistein


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